Glossar
Beleggeburt
Bei der Beleggeburt erfolgt die Betreuung der Schwangeren während der Geburt durch eine Beleghebamme. Die Entbindung findet in dem Krankenhaus statt, mit dem die Hebamme zusammenarbeitet.
Beleghebamme
Beleghebammen sind Hebammen, die einen Belegvertrag mit einem Krankenhaus abgeschlossen haben und während des Krankenhausaufenthaltes die Versicherte betreuen.
Beleghebammen werden unterschieden in Dienst-Beleghebammen und Begleit-Beleghebammen. Die Dienst-Beleghebamme ist in einem Dienst- oder Schichtsystem oder im Bereitschaftsdienst freiberuflich im Krankenhaus tätig. Die Begleit-Beleghebamme dagegen ist eine freiberuflich tätige Hebamme, die ihre Leistung nicht in einem Dienst- oder Schichtsystem oder im Bereitschaftsdienst eines Krankenhauses erbringt, sondern die ihr bekannte Schwangere zur geplanten Geburt ins Krankenhaus begleitet.
BKK Dachverband e.V.
Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung der betrieblichen Krankenversicherungen in Deutschland. Verbandsmitglieder sind aktuell 76 Betriebskrankenkassen (BKK) sowie vier BKK Landesverbände. Der auf Bundesebene agierende Interessenverband vertritt seine Mitglieder vor allem gegenüber den gesundheitspolitischen Akteuren, gegenüber den Fachkreisen in den sozialen Sicherungssystemen sowie den Medien.
Deutscher Hebammenverband (DHV)
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) ist mit über 19.000 Mitgliedern der größte deutsche Hebammenverband. Der DHV ist die Interessenvertretung von angestellten und freiberuflichen Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Wissenschaftlerinnen, Familienhebammen, Hebammengeleiteten Einrichtungen und werdenden Hebammen. Neben dem DHV werden deutschlandweit die Interessen von rund 1.000 freiberuflich tätigen Hebammen durch den Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands vertreten.
Geburtshausgeburt
Die Geburtshausgeburt ist die Entbindung der Frau in einem Geburtshaus. Ein Geburtshaus ist eine von Hebammen geleitete Einrichtung.
Geburtshilfe
Die Geburtshilfe ist ein Teilbereich der Medizin, der sich mit der Überwachung von Schwangerschaften sowie der Vorbereitung, Durchführung und Nachbehandlung normaler und gestörter Geburten, einschließlich der dazu notwendigen operativen Eingriffe befasst. Ebenfalls gehört die Hebammenhilfe zur Geburtshilfe.
Geburtsvorbereitungskurs
Jede schwangere Frau kann bis zu 14 Stunden an einen Kurs zur Geburtsvorbereitung in einer Gruppe bis zu zehn Schwangeren teilnehmen. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei schwerer Behinderung der schwangeren Frau, werden auf ärztliche Anordnung hin Einzelunterweisungen von bis zu 28 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten gewährt.
GKV-Spitzenverband
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt alle gesetzlichen Krankenkassen sowie ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Er ist die Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene.
Hebammenhilfe
Die Hebammenhilfe für alle gesetzlich versicherten, schwangeren und gebärende Frauen umfasst Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe und Leistungen während des Wochenbetts. Hebammen stehen Frauen in dieser Zeit mit Rat und Tat rund um die notwendige Fürsorge für Mutter und Kind zur Seite. Sie geben Hilfestellung bei der Entscheidung, wo die Entbindung stattfinden soll. Hebammen leiten normale Geburten ein und erkennen Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig. Sie überwachen den Wochenbettverlauf und geben in dem neuen Lebensabschnitt Sicherheit, wenn die Begleitung durch eine Hebamme gewünscht ist. Außerdem geben sie Tipps zur gesunden Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit. Sie bieten Geburtsvorbereitungskurse und die Rückbildungsgymnastik an.
Hebammen sind in Geburtsabteilungen von Krankenhäusern, in Hebammenpraxen beziehungsweise Geburtshäusern aktiv. Sie sind in Krankenhäusern tätig, unterstützen gebärende Frauen und Mütter in Kreißsälen, auf Wochenstationen oder in Säuglingszimmern. Freiberufliche Hebammen helfen und begleiten schwangere Frauen auch bei einer Hausgeburt oder Mütter und Neugeborenen bei der ambulanten Nachsorge im häuslichen Umfeld.
Der BKK Hebammenfinder ermöglicht die Suche nach freiberuflich außerklinisch tätigen Hebammen sowie nach Hebammen, die in einem Krankenhaus als Beleghebamme tätig sind.
Mutterschaftsvorsorge
Zu den Vorsorgeleistungen gehören: Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie die Dokumentation im Mutterpass. Weitere Vorsorgeuntersuchungen finden im Rahmen der frauenärztlichen Betreuung statt.
Wochenbettbetreuung
Nach der Geburt des Kindes beginnt das Wochenbett. Für die Dauer von bis zu zwölf Wochen kann die Betreuung von Mutter und Kind durch eine Hebamme erbracht werden. Die Hebammenbesuche werden auch als Wochenbettbetreuung bezeichnet. Dabei erhalten Mütter die Unterstützung zum Umgang mit dem Kind von Hebammen. Gleichzeitig dient die Wochenbettbetreuung der körperlichen und psychischen Erholung von Schwangerschaft und Geburt. Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Wochenbettbetreuung. Unabhängig von der Mutter hat auch jedes Neugeborene einen eigenen Anspruch auf Hebammenhilfe, z.B. wenn die Mutter im Krankenhaus liegt oder das Kind adoptiert wurde.